Lichtpflicht für eBikes

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Mehr Sicherheit für E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer!

Der Bundesrat möchte die Sicherheit der E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer erhöhen. Da die Verkaufszahlen der neuen eBikes in den letzten Jahren stark angestiegen sind kommt es auch zu mehr eBike Unfällen. Mit einer Licht- und Tachopflicht soll die Sicherheit stark erhöht werden.

Die wichtigsten Fragen zu den Neuerungen:

Ab wann gilt die Lichtpflicht für eBikes?

Die Lichtpflicht für eBikes gilt ab dem 1. April 2022.

Was bedeutet die Lichtpflicht?

Die Lichtpflicht bedeutet das jedes in der Schweiz fahrende eBike mit einem Vorder- und Rücklicht ausgestattet sein muss. Das Licht muss ab dem 1. April 2022 am Tag und in der Nacht Ruhend leuchten.

Für wen gilt die Lichtpflicht?

Die Lichtpflicht gilt für alle 25km/h und 45km/h eBikes welche ab dem 1. April 2022 auf den Schweizer Strassen unterwegs sind.

Welchen Anforderungen muss mein Licht am eBike entsprechen?

Gemäss ASTRA muss das Licht Vorne weiss und Hinten rot leuchten. Das Licht muss Ruhend Leuchten und darf durch ein Blinkendes Licht ergänzt werden. Ausserdem muss das Licht bei guter Witterung auf eine Distanz von 100m gut Sichtbar sein.

Muss das Licht fest am eBike montiert sein?

Das Licht kann abnehmbar sein und muss nicht fest am eBike verbaut sein. Wir als Velohändler empfehlen dir jedoch das Licht direkt am Motor anschliessen zu lassen. Dadurch musst du dann nicht mehr darauf achten ob du noch genügend Akku für die Lampe hasst oder nicht.

Ab wann gilt die Tachopflicht?

Die Tachopflicht gilt ab dem 1 April 2024. Für eBikes welche jedoch dann schon in deinem besitz sind, musst du erst bis zu 1. Aprill 2027 mit einem Geschwindigkeitsmesser aufrüsten.

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